Einvernehmliche Auflösung

Herr G. fragt: Mein Personalbetreuer will von mir die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Wie soll ich mich verhalten?

Bevor du die Einvernehmliche Auflösung unterschreibst:
Betriebsrat kontaktieren, Informationen einholen und
Inhalt der Einvernehmlichen Auflösung besprechen!

Beachte je nach vertraglicher Vereinbarung: 

Kündigungsfrist, Postensuchtage, Urlaubstage, Flexikonto, aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Abfertigungsanspruch, Prämien-, Provisionsansprüche, Arbeitsmittel (Laptop, Handy, Dienstauto, udgl), Ausbildungskosten, Dienstvertragsklauseln, Dienstfreistellung,…

Dienstnehmer und Dienstgeber können jederzeit die Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbaren – unabhängig von Fristen und Terminen.
Allerdings müssen beide Vertragspartner mit der Auflösung des Dienstverhältnisses einverstanden sein. Daher unterschreibe keine Vereinbarung bevor du dich nicht über deine Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Auflösung deines Dienstverhältnisses informiert hast.

BR-Info zur Einvernehmlichen Auflösung:
Jede/r Dienstnehmer/in hat das Recht sich vor einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem Betriebsrat zu beraten.
Du kannst bei einer einvernehmlichen Auflösung deines Dienstverhältnisses viel Geld verlieren.
Informiere dich vor einer Vereinbarung – bevor du sie unterschreibst – ausführlich bei deinem Betriebsrat!

AK-Broschüre OÖ (Stand: Jänner 2011) -
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

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