EU-Arbeitszeitrichtlinie max. 48 Std/Woche

 

Die Arbeitszeitrichtlinie sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – inklusive Überstunden  – vor.

Gemäß der geltenden Arbeitszeitrichtlinie haben DienstnehmerInnen aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen Anspruch auf eine Beschränkung
der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – einschließlich Überstunden -, die pro Woche nicht schritten werden darf.

Des Weiteren steht jedem/r DienstnehmerIn
eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden vom Dienstende bis zum Dienstbeginn sowie 

eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden einmal pro Woche zu.

>> Arbeitsbedingungen – EU- Arbeitszeitrichtlinie

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